OVG-Urteil zum 1. Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans (LEP)

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 21. März 2024 den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und das Urteil ist noch nicht rechtswirksam.

OVG-Urteil mit Hinweisen zu Ziel 10.2-13 (Übergangssteuerung)

Das Oberverwaltungsgericht hat sich in einer Entscheidung vom 16. Februar 2024 (Az. 22 D 150/22.AK) in der Urteilsbegründung kritisch mit dem LEP-Ziel 10.2-13 (Übergangssteuerung) auseinandergesetzt. Die Landesregierung prüft aktuell das Urteil und seine Konsequenzen. 

Auf einen Blick

Landesentwicklungsplan NRW
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Landesentwicklungsplan NRW

Zum Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat als oberste Landesplanungsbehörde und somit als Träger der Landesplanung die Aufgabe den Landesentwicklungsplan zu erstellen. Hier erhalten Sie kompakt alle Informationen zum wichtigsten Planungsinstrument für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.

Schaubild zur Energieförderung einer Stadt
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Netzausbau

Strom/Wasserstoff/Gas/Produkte

Für eine sichere Versorgung des Landes mit Strom, Wasserstoff etc. sollen die raumbedeutsamen Transportnetze gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Neue raumbedeutsame Transportleitungen sollen mit bestehenden Bandinfrastrukturen (z. B. bestehende Hoch- und Höchstspannungsleitungen, Pipelines, Verkehrswege) gebündelt werden, um zusätzliche Zerschneidungen des Raumes, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und unnötige Flächeninanspruchnahmen zu vermeiden.