OVG-Urteil zum 1. Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans (LEP)
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 21. März 2024 den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtswirksam.
OVG-Urteil mit Hinweisen zu Ziel 10.2-13 (Übergangssteuerung)
Das Oberverwaltungsgericht hat sich in einer Entscheidung vom 16. Februar 2024 (Az. 22 D 150/22.AK) in der Urteilsbegründung kritisch mit dem LEP-Ziel 10.2-13 (Übergangssteuerung) auseinandergesetzt. Die Landesregierung prüft aktuell das Urteil und seine Konsequenzen.